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   OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09   

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https://dejure.org/2009,5441
OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5441)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 5 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5441)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 5 U 23/09 (https://dejure.org/2009,5441)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Krankenversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage; Berechtigung des Versicherers zur Beauftragung eines Gutachters bei hohen Behandlungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage in der privaten Krankenversicherung

  • IWW
  • Judicialis

    VVG § 11 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 6 Abs. 1; VVG a. F. § 11 Abs. 1
    Die Beauftragung eines externen Gutachters zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit kann die Fälligkeit eines ausnahmsweise gegebenen Anspruchs auf vorherige Deckungszusage verzögern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 11 Abs. 1
    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage in der privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorherige Deckungszusage in der privaten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage in der privaten Krankenversicherung

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 13 O 2498/08
  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 121/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09
    Zwar ist der Versicherer in der Regel nachleistungspflichtig (OLG Köln RuS 1998, 125. Bach in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 6 MB/KK Rn. 1).

    Es ist jedoch gerechtfertigt, von dieser Grundregel gemäß § 242 BGB eine Ausnahme zuzulassen und einen Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine vorherige Deckungszusage für begründet zu erachten, wenn der Behandler des Versicherungsnehmers eine solche Erklärung verlangt (vgl. OLG Köln RuS 1998, 125, 126. Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 6 MBKK 94 Rn. 2a), wenn der Versicherungsnehmer einen von ihm geforderten Vorschuss nicht leisten kann (vgl. OLG Köln, r+s 1998, 125, 126. Bach in Bach/Moser, a.a.O., Rn. 1) oder wenn er von der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme Abstand nehmen müsste, weil er das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen, nicht eingehen kann (AG BerlinSchöneberg RuS 1999, 520, 521).

  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09
    Eine vor der Fälligkeit des Anspruchs ausgesprochene Mahnung ist ohne rechtliche Wirkung (OLG Hamm NJW-RR 2006, 242).
  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09
    Eine Mahnung kann jedoch erst nach dem Eintritt der Fälligkeit ausgesprochen werden (BGH NJW 1980, 1955, 1956. Ernst in Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 286 Rn. 52. Heinrichs in Palandt, BGB, 68.Auflage, § 286 Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Stellt der Versicherer entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Hamm, RuS 2015, 204).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2015 - 8 U 935/14

    Medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung

    Auch vor Einführung des § 192 Abs. 8 VVG im Jahr 2013 war in der Rechtsprechung, gestützt auf § 242 BGB, anerkannt, dass der Versicherer über eine beantragte Deckungszusage zu entscheiden und diese bei Vorliegen eines Versicherungsfalls zu erteilen hat, wenn für den Versicherten eine unzumutbar zweifelhafte Rechtslage besteht (Sauer in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5.Aufl., § 6 MB/KK, Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss v. 26.05.2009, 5 U 23/09, juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Rechtsstellung des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung;

    Zwar kann ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine vorab vorzunehmende Überprüfung der Kostenübernahme und Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung nach Treu und Glauben in Betracht kommen, wenn in Ausnahmefällen ein schutzwürdiges Interesse des Versicherungsnehmers hieran besteht (OLG Hamm, VersR 2012, 611; VersR 2006, 826; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Köln, RuS 1998, 125; Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 92 Rn. 77b, 81 f.; vgl. - unter dem Gesichtspunkt der Eilbedürftigkeit - auch Senat, Urteil vom 20. April 2016 - 5 U 7/16, RuS 2016, 570).

    Ein solcher Ausnahmefall kann nach der Rechtsprechung vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer die mit einer beabsichtigten Behandlung verbundenen - besonders gravierenden - Kosten weder von seinem Einkommen noch seinem Vermögen abdecken kann und die angefragten Dienstleister ihre Tätigkeit von dem Vorliegen einer Kostenzusage abhängig gemacht haben (OLG Hamm, VersR 2012, 611), wenn er einen von ihm geforderten Vorschuss nicht leisten kann (vgl. OLG Köln, RuS 1998, 125, 126) oder wenn er von der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme Abstand nehmen müsste, weil er das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen, nicht eingehen kann (OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Koblenz, VersR 2008, 1638; OLG Hamm, VersR 2006, 826; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 23; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, a.a.O., § 192 Rn. 52; Brand/Schubach, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 192 Rn. 21).

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"

    Der Versicherer kann den so zu bestimmenden Zeitpunkt der Fälligkeit nicht dadurch hinauszögern, dass er entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen anstellt oder die Erhebungen ohne Grund in die Länge zieht; vielmehr ist dann als Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, a.a.O.; Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Hamm, RuS 2015, 204).
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